KÜNSTLERSOZIAL-
ABGABE

Bitte beachten Sie die Abgabepflicht einer Künstlersozialabgabe für Verwerter in Höhe von 4,2% des Rechnungsbetrages an die Künstlersozialkasse.

Informieren Sie sich genauer unter:
www.kuenstlersozialkasse.de
oder fragen Sie Ihren Steuerberater!